Rückspiegelung der Änderungen am Kundendokument in internes Dokument
This commit is contained in:
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**Führendes Dokument** – das Kundendokument wird als gefilterte Teilmenge hieraus abgeleitet.
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|erstellt durch:|d-opt GmbH<br>Oberneumarker Str. 59 <br>08496 Neumark (Sachsen)|
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|erstellt von:|Florian Förster|
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|Erstellungsdatum:|14.07.2026|
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|geändert von:|Florian Förster|
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| Änderungsdatum: | 17.07.2026 |
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| Dokumentversion: | V0.4 |
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|Änderungsdatum:|05.08.2026|
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|Dokumentversion:|V0.5|
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@@ -139,6 +139,8 @@ Bewusst nicht enthalten: kein LLM, keine generierten Antworten. Die Suche liefer
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Als paralleler Strang läuft die **Ingestion-Pipeline für Video**: Der Materialbestand der Endkunden enthält viel Video-Content, der bislang selten transkribiert ist. Die Pipeline (lokale Speech-to-Text-Modelle der Whisper-Klasse, keine Cloud-APIs) zerlegt Transkripte in zeitgestempelte Segmente; ein Suchtreffer verlinkt damit bereits in Stufe 1 direkt auf die relevante Videostelle – ohne LLM. Die Pipeline ist architektonisch von der Retrieval-Logik entkoppelt: Die Suche geht mit Textdokumenten (HTML, PDF) produktiv, Videos kommen inkrementell in den Index; ein Transkriptionsstau blockiert nie den Suchbetrieb. Zwei bekannte Risiken: Fachterminologie (industrielle Begriffe, Produktnamen, Abkürzungen sind für generische ASR-Modelle fehleranfällig – es braucht domänenspezifisches Vokabular pro Mandant und eine Stichproben-Qualitätsprüfung) und rein visuelle Inhalte ohne Kommentar (eine Transkription erfasst sie nicht; Keyframe-Beschreibung per Vision-Modell ist die Antwort, aber bewusst als optionale Erweiterung ab Stufe 2, nicht im Kern).
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**Externe Kommunikation der Video-Erschließung (E24):** Gegenüber dem Kunden wird die Video-Erschließung nicht als zugesicherter Stufe-1-Kernumfang kommuniziert, sondern als perspektivische Erweiterung; die Kernzusage der Stufe 1 ist die dokumentenbasierte Suche. An der internen Planung – Video-Pipeline als paralleler Strang ab Stufe 1, Timestamps bereits in der Suche (E4) – ändert das nichts; es begrenzt die vertragliche Erwartung, nicht den Bauplan.
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Ebenfalls ab Stufe 1 im Datenmodell verankert: die **Inhaltsklassifikation "nur im Kurskontext"** (Begründung in 5.2 – nachträgliches Umklassifizieren des Gesamtbestands wäre teuer).
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#### Stufe 2: Nachschlage-Assistent
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@@ -149,7 +151,7 @@ In dieser Stufe fällt die Infrastrukturentscheidung (Modellauswahl, Quantisieru
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#### Stufe 3: Kompetenzmodell und Tracking
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Der Wissensgraph wird aufgebaut – LLM-gestützt extrahiert, redaktionell validiert; der vollständige Redaktionsworkflow ist Bestandteil dieser Stufe (5.3). Darauf setzt das regelbasierte, interpretierbare Tracking auf: Kompetenzstände pro Nutzer auf Basis expliziter Lernereignisse, nachvollziehbare Regeln für Wiederholungsempfehlungen, Backlinks und Feedforwards. Jede Empfehlung speichert Regel und Datengrundlage (Logging- und Begründungskonzept im Datenmodell von Anfang an). Mit dieser Stufe greift die Regulatorik vollständig; das Regulatorik-Paket (Konformitätsdokumentation, Muster-Betriebsvereinbarung, DSFA-Vorlage) ist Teil des Stufenumfangs, nicht Nacharbeit.
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Der Wissensgraph wird aufgebaut – LLM-gestützt extrahiert, redaktionell validiert; der vollständige Redaktionsworkflow ist Bestandteil dieser Stufe (5.3). Darauf setzt das regelbasierte, interpretierbare Tracking auf: Kompetenzstände pro Nutzer auf Basis expliziter Lernereignisse, nachvollziehbare Regeln für Wiederholungsempfehlungen, Backlinks und Feedforwards. Jede Empfehlung speichert Regel und Datengrundlage (Logging- und Begründungskonzept im Datenmodell von Anfang an). Mit dieser Stufe greift die Regulatorik vollständig; das Regulatorik-Paket ist Teil des Stufenumfangs, nicht Nacharbeit – produktseitig umfasst es technische Dokumentation und Logging-Konzept; Muster-Betriebsvereinbarung und DSFA-Vorlage entstehen in der durch mastersolution gewährleisteten juristischen Begleitung (E22/E23) und müssen vor dem Stufe-3-Livegang vorliegen.
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#### Stufe 4: Adaptive Didaktik
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@@ -256,7 +258,7 @@ Ehrliche Erwartung (gehört sinngemäß auch ins Kundendokument): Teilautomatisi
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### 5.4 Regulatorik als Designprinzip
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Dieser Abschnitt löst Kritikpunkt K5: Regulatorik nicht als Risikoabsatz im Anhang, sondern als konkrete Architekturentscheidungen. Vorbehalt: Die folgende Einordnung ist keine Rechtsberatung; eine juristische Prüfung ist als Projektschritt eingeplant (Beginn Ende Stufe 2, Register O3).
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Dieser Abschnitt löst Kritikpunkt K5: Regulatorik nicht als Risikoabsatz im Anhang, sondern als konkrete Architekturentscheidungen. Vorbehalt: Die folgende Einordnung ist keine Rechtsberatung; eine juristische Prüfung ist als fester Projektbestandteil eingeplant und durch mastersolution zu gewährleisten (Beginn Ende Stufe 2, Register O3, E23).
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**Zeitdruck:** Die wesentlichen Pflichten des EU AI Act für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten ab August 2026 – praktisch jetzt. Ein Produkt, das in Stufe 3 geht, steht von Tag eins unter dem vollen Regime. Nachrüsten ist keine Option, weil Pflichten wie Logging und Dokumentation die Architektur betreffen.
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@@ -281,7 +283,7 @@ Daraus folgen fünf Designprinzipien:
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**P4 – Getrennte Sichten für Nutzer und Organisation.** Der Lernende sieht seinen eigenen Kompetenzstand vollständig. Vorgesetzte und Personalentwicklung sehen standardmäßig aggregierte oder anlassbezogene Sichten (Abschlussquoten, Zertifikatsstatus), nicht das individuelle Schwächenprofil. Individuelle Einsicht ist möglich, aber als bewusste, protokollierte Konfiguration des Endkunden, die dieser in seiner Betriebsvereinbarung regelt. Das nimmt dem System den Charakter eines Überwachungswerkzeugs – für die Akzeptanz bei den Lernenden ohnehin entscheidend.
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**P5 – Compliance-Artefakte als Produktbestandteil.** mastersolution ist Anbieter im Sinne des AI Act, die Endkunden sind Betreiber – und die wenigsten Mittelständler können die Betreiberpflichten allein stemmen. Ausgeliefert werden: technische Dokumentation, Logging-Konzept, Muster-Datenschutzfolgenabschätzung, Vorlage für die Betriebsvereinbarung. Regulatorik wird damit vom Hindernis zum Verkaufsargument, exakt anschlussfähig an die Souveränitätspositionierung: nicht nur "deine Daten bleiben bei dir", sondern "du kannst das System rechtssicher einführen". Kein Wettbewerber aus der US-Cloud-Welt kann das glaubwürdig anbieten.
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**P5 – Compliance-Artefakte als Produktbestandteil.** mastersolution ist Anbieter im Sinne des AI Act, die Endkunden sind Betreiber – und die wenigsten Mittelständler können die Betreiberpflichten allein stemmen. Produktseitig ausgeliefert werden: technische Dokumentation und Logging-Konzept. Muster-Datenschutzfolgenabschätzung und Vorlage für die Betriebsvereinbarung sind nicht mehr Teil des Produktlieferumfangs; sie entstehen im Rahmen der juristischen Begleitung, die durch mastersolution gewährleistet wird (E22/E23). Regulatorik wird damit vom Hindernis zum Verkaufsargument, exakt anschlussfähig an die Souveränitätspositionierung: nicht nur "deine Daten bleiben bei dir", sondern "du kannst das System rechtssicher einführen". Kein Wettbewerber aus der US-Cloud-Welt kann das glaubwürdig anbieten.
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**Konsequenzen für das Phasenmodell:** Das Logging- und Begründungskonzept (jede Empfehlung speichert Regel + Datengrundlage) gehört von Anfang an ins Datenmodell von Stufe 3. Die juristische Begleitung startet als Arbeitspaket am Ende von Stufe 2, nicht erst wenn Stufe 3 entwickelt ist.
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@@ -293,7 +295,7 @@ Dieser Abschnitt löst Lücke L2. Ausgangspunkt ist eine Realität, die der Ursp
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#### 5.5.1 Trennlinie zwischen Produkt und Mandant
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**Produktseitig** (von mastersolution gepflegt, für alle identisch): die Software, die KI-Modelle (Embedding-Modell, Reranker, LLM, ASR-Modell), das Evaluationsframework, Regelwerk-Vorlagen für das Tracking, die Curation & Review Workbench, die Compliance-Artefakte (Dokumentationsvorlagen, Muster-Betriebsvereinbarung).
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**Produktseitig** (von mastersolution gepflegt, für alle identisch): die Software, die KI-Modelle (Embedding-Modell, Reranker, LLM, ASR-Modell), das Evaluationsframework, Regelwerk-Vorlagen für das Tracking, die Curation & Review Workbench, die Compliance-Artefakte (technische Dokumentation, Logging-Konzept; Muster-Betriebsvereinbarung und DSFA-Vorlage kommen aus der juristischen Begleitung, E22).
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**Mandantenspezifisch** (pro Endkunde entstehend und dort verbleibend): Materialbestand, Index, Wissensgraph, Fachvokabular für die Transkription, Rollen und Berechtigungen, Autoren-Policies, sämtliche Lernstände und Logs.
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@@ -308,7 +310,7 @@ Daraus folgt die Festlegung, die das Souveränitätsversprechen vervollständigt
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|Wissensgraph: Extraktion|System (automatisch)|–|
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|Wissensgraph: fachliche Prüfung|unterstützt (Schulung, Werkzeug)|verantwortlich (Fachexperte)|
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|Rollen, Berechtigungen, Policies|Werkzeug|verantwortlich|
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|Betriebsvereinbarung, DSFA|liefert Vorlagen|verantwortlich (Betreiberpflicht)|
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|Betriebsvereinbarung, DSFA|liefert Vorlagen (aus der von mastersolution gewährleisteten juristischen Begleitung, E23; nicht d-opt-Produktumfang)|verantwortlich (Betreiberpflicht)|
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|Qualitätsüberwachung (Retrieval-Metriken)|Framework + SaaS-Betrieb|bei On-Premise: führt Messung aus|
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|Hardware-Betrieb On-Premise|Sizing-Vorgaben, Support|verantwortlich|
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@@ -442,7 +444,7 @@ Die vier Stufen (5.1) werden sequenziell beauftragt und abgenommen; innerhalb de
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**In Stufe 1** läuft die Video-Ingestion-Pipeline als paralleler Strang zur Kernsuche; die Suche geht mit Textmaterial produktiv, Videos folgen inkrementell. Die Inhaltsklassifikation und das Evaluationsframework sind Bestandteil der Stufe, nicht Zusatz.
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**Gegen Ende von Stufe 2** starten zwei vorgezogene Pakete: der Graph-Pilot mit einem Referenzkurs (Erkenntnisse zu Granularität, Prüfaufwand und Workbench-Bedarf fließen in die Stufe-3-Planung) und die juristische Begleitung (Konformitätsbewertung, Betriebsvereinbarungs-Vorlage – fertig, bevor Stufe 3 live geht).
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**Gegen Ende von Stufe 2** starten zwei vorgezogene Pakete: der Graph-Pilot mit einem Referenzkurs (Erkenntnisse zu Granularität, Prüfaufwand und Workbench-Bedarf fließen in die Stufe-3-Planung) und die durch mastersolution gewährleistete juristische Begleitung (Konformitätsbewertung, Betriebsvereinbarungs-Vorlage, DSFA-Vorlage – fertig, bevor Stufe 3 live geht; E23).
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**Stufe 3** liefert Graph, Workbench, Tracking und das Regulatorik-Paket als Einheit. **Stufe 4** folgt intern der Reihenfolge Fragengenerierung → Lernpfade → Coaching.
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@@ -478,17 +480,17 @@ Erstens: Ableitung des Kundendokuments aus diesem Dokument (Gliederung parallel
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|O1|Moodle-Integration: Plugin im AI-Subsystem (Moodle 4.5) vs. eigenständiger Dienst|Technische Entscheidungsvorlage; Kriterien: Release-Kopplung, Update-Weg, Mandantenfähigkeit, Aufwand|vor Implementierungsstart Stufe 1|
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|O2|Sizing-Zahlen der Profile (Modellgröße, GPU, Nutzerzahlen, Latenzkorridore)|Erprobung in Stufe 2|Ende Stufe 2|
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|O3|Juristische Prüfung (AI-Act-Einstufung, BetrVG, Art. 22 DSGVO)|Externe Begleitung|Beginn Ende Stufe 2, Abschluss vor Stufe-3-Livegang|
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|O3|Juristische Prüfung (AI-Act-Einstufung, BetrVG, Art. 22 DSGVO)|Externe Begleitung; durch mastersolution zu gewährleisten (E23), liefert Muster-Betriebsvereinbarung und DSFA-Vorlage (E22)|Beginn Ende Stufe 2, Abschluss vor Stufe-3-Livegang|
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|O4|Keyframe-Analyse für rein visuelle Videoinhalte|Bedarfsprüfung nach Stufe-2-Erfahrung|Stufe 2+|
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|O5|Status-Rückfall bei wiederkehrenden Pflichtschulungen|Autoreneinstellung spezifizieren|Stufe-4-Spezifikation|
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|O6|Rollenabhängige Modus-Policies als Option|Nur auf Kundenwunsch; Mitbestimmungsprüfung vorgeschaltet|bei Bedarf|
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|O7|Preis- und Lizenzstruktur|Geschäftsentscheidung mastersolution; folgt dem Betreibermodell|parallel zu Stufe 1–2|
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|O8|Leistungsabgrenzung zwischen uns und mastersolution: Wer führt welche Aufgaben aus 5.5 während Entwicklung und Betrieb aus (Unterauftrag, Betriebsunterstützung, Übergabezeitpunkte je Stufe)?|Kommerzielle Verhandlung auf Basis der Verantwortungsmatrix|vor Beauftragung Stufe 1|
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|O8|Leistungsabgrenzung zwischen uns und mastersolution: Wer führt welche Aufgaben aus 5.5 während Entwicklung und Betrieb aus (Unterauftrag, Betriebsunterstützung, Übergabezeitpunkte je Stufe)?|Kommerzielle Verhandlung auf Basis der Verantwortungsmatrix; Teilaspekt juristische Begleitung bereits entschieden: Gewährleistung durch mastersolution (E23)|vor Beauftragung Stufe 1|
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### 8.2 Entscheidungsregister
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|Nr.|Entscheidung|Begründung (Kurzform)|Abschnitt|
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|E1|Vier Ausbaustufen statt Gesamtausbau|Pragmatismus-Anforderung; Risiko monoton steigend; jede Stufe verkaufbar|5.1|
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|E2|Suche (Anwendungsfall 1) als Stufe 1 des Tutors, nicht separates Projekt|Nutzt vorhandene Kompetenz; ist der Knowledge Vault ohne Graph|4.2/5.1|
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|E3|Kein LLM in Stufe 1|Halluzinations- und GPU-Freiheit; Fundstellen statt Synthese|5.1|
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@@ -510,6 +512,9 @@ Erstens: Ableitung des Kundendokuments aus diesem Dokument (Gliederung parallel
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|E19|Zwei neue Komponenten: Curation & Review Workbench, Evaluation & Telemetry Framework|Ergebnis der Lücken L1/L3; beide pflichtenheft-würdig|6.8/6.9|
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|E20|Internes Dokument als führendes Dokument; Kundendokument als abgeleitete Teilmenge|Drift-Vermeidung; Spezifikationsbasis braucht volle Tiefe|1|
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|E21|Qualitative Aufwandseinordnung im Konzept; Quantifizierung erst mit Projektplan|Erwartungsverankerung ohne kommerzielle Vorwegnahme; Kundenfassung ohne Vertragsmodell-Einschätzung|7.2|
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|E22|(05.08.2026) Compliance-Ausstattung produktseitig reduziert auf technische Dokumentation und Logging-Konzept; Muster-Betriebsvereinbarung und DSFA-Vorlage der juristischen Begleitung zugeordnet|Nachvollzug GF-Änderung im Kundendokument (08/2026); juristische Artefakte in juristischer Verantwortung statt im d-opt-Produktumfang – _Begründung durch GF zu bestätigen_|5.4/5.5|
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|E23|(05.08.2026) Juristische Begleitung ist fester Projektbestandteil und wird durch mastersolution gewährleistet|Nachvollzug GF-Änderung im Kundendokument (08/2026); mastersolution ist Anbieter i. S. d. AI Act; entscheidet Teilaspekt von O8 – _Begründung durch GF zu bestätigen_|5.4/O3|
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|E24|(05.08.2026) Video-Erschließung wird extern als perspektivische Erweiterung kommuniziert; Kernzusage Stufe 1 ist die dokumentenbasierte Suche|Nachvollzug GF-Änderung im Kundendokument (08/2026); Erwartungsmanagement – interne Planung (E4) unverändert|5.1|
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