diff --git a/02_Arbeitsplan/AP-02 Grobplanung Stufe 1 - Souveräne Suche.md b/02_Arbeitsplan/AP-02 Grobplanung Stufe 1 - Souveräne Suche.md index 52ec0e3..4df8e36 100644 --- a/02_Arbeitsplan/AP-02 Grobplanung Stufe 1 - Souveräne Suche.md +++ b/02_Arbeitsplan/AP-02 Grobplanung Stufe 1 - Souveräne Suche.md @@ -25,13 +25,13 @@ Dieses Dokument liefert die Grobplanung der Stufe 1 gemäß Dokument "AP-01 Näc ### 1.1 Planungsprämissen -|Nr.|Prämisse|Herkunft / Status| +|Nr.| Prämisse |Herkunft / Status| |---|---|---| -|P-1|**Integrationsarchitektur:** eigenständiger Dienst mit standardbasierter Moodle-Kopplung (O1-Empfehlung Option C, ausgelegt als D). Die Kundenentscheidung steht aus; Sensitivität in Kapitel 8.|O1-Vorlage v0.3, Kap. 6| -|P-2|**Team:** eine Person (28 h/Woche), breit aufgestellt, Einarbeitungsbedarf in Teilgebieten ohne Vorerfahrung (LTI/Web Services, ASR, Auslieferung). Planungsszenario: die 70 % stehen dem Vorhaben **vollständig** zur Verfügung; die Priorisierung gegenüber Parallelprojekten ist als Geschäftsführungsentscheidung herbeizuführen (Kapitel 6).|Stand 08/2026| -|P-3|**PoC-Einordnung:** Der vorhandene PoC (hybrides Retrieval) ist Aufsetzpunkt – kein Beginn bei null, aber mit Neubau-Anteil, da er nicht nach den Anforderungen dieses Projekts (Berechtigungsfilterung auf Index-Einheit, Testabdeckung, Betreibbarkeit) erstellt wurde. Die Schätzung von A2/A3 trägt dem Rechnung.|Interne Einschätzung 08/2026| -|P-4|**Video-Erschließung** ist gemäß E24 als abtrennbares Paket V ausgewiesen; die Kernzusage der Stufe 1 ist die dokumentenbasierte Suche.|Register E24| -|P-5|**Externe Unterstützung** (Kollegin, promovierte Mathematikerin, max. 25 %) ist **nicht eingeplant**, sondern als Option geführt (Kapitel 6.3), da ihre Auslastung nicht gesichert ist.|Stand 08/2026| +|P-1| **Integrationsarchitektur:** eigenständiger Dienst mit standardbasierter Moodle-Kopplung (O1-Empfehlung Option C, ausgelegt als D). Die Kundenentscheidung steht aus; Sensitivität in Kapitel 8. |O1-Vorlage v0.3, Kap. 6| +|P-2| **Team:** eine Person (28 h/Woche), breit aufgestellt, Einarbeitungsbedarf in Teilgebieten ohne Vorerfahrung (LTI/Web Services, ASR, Auslieferung). Planungsszenario: die 70 % stehen dem Vorhaben **vollständig** zur Verfügung; die Priorisierung gegenüber Parallelprojekten ist als Geschäftsführungsentscheidung herbeizuführen (Kapitel 6). |Stand 08/2026| +|P-3| **PoC-Einordnung:** Der vorhandene PoC (hybrides Retrieval) ist Aufsetzpunkt – kein Beginn bei null, aber mit Neubau-Anteil, da er nicht nach den Anforderungen dieses Projekts (Berechtigungsfilterung auf Index-Einheit, Testabdeckung, Betreibbarkeit) erstellt wurde. Die Schätzung von AP2/AP3 trägt dem Rechnung. |Interne Einschätzung 08/2026| +|P-4| **Video-Erschließung** ist gemäß E24 als abtrennbares Paket V ausgewiesen; die Kernzusage der Stufe 1 ist die dokumentenbasierte Suche. |Register E24| +|P-5| **Externe Unterstützung** (Kollegin, promovierte Mathematikerin, max. 25 %) ist **nicht eingeplant**, sondern als Option geführt (Kapitel 6.3), da ihre Auslastung nicht gesichert ist. |Stand 08/2026| --- @@ -242,14 +242,14 @@ Die Planung setzt Option C/D (P-1). Fällt die Kundenentscheidung abweichend auf ## 10. Risiken und Merkposten -|Nr.|Risiko / Merkposten|Wirkung|Behandlung| -|---|---|---|---| -|R-G1|Ein-Personen-Abhängigkeit (Krankheit, Wechsel, Auftragslage)|Vollstopp des Vorhabens|Dokumentationsdisziplin, Übergabefähigkeit (A11); offene Kommunikation (Kap. 9); Option 6.3 als Teilabsicherung| -|R-G2|Web-Service-Zugriff unzureichend (O1-Annahme A3)|A5 sprengt Bandbreite, Rückwirkung auf A2; Rückfall auf Export-Wege|Prüfung im Durchstich (A1); Vorbedingung in G0| -|R-G3|Berechtigungsarchitektur (A4): Korrektheit vs. Latenz falsch aufgelöst|Bricht das Kernversprechen oder das Latenzbudget|Architekturentscheidung in A1 mit dokumentierter Begründung; externes Review anstreben (6.3)| -|R-G4|Priorisierung rutscht faktisch in Szenario S1|Laufzeit 4,2+ Jahre, Vorhaben verliert Relevanz|Explizite GF-Entscheidung als Vorbedingung G0; halbjährliche Überprüfung| -|R-G5|Schätzklasse wird intern/extern als Zusage gelesen|Kommerzieller Schaden, Vertrauensverlust|Zitierregel Kap. 1; Revision an G1 als geplanter Schritt kommuniziert| -|M-1|**Juristische Prüfung (an O3):** Ist die Zustimmung am Nutzungsort bereits bei rein retrievaler KI-Nutzung (Embedding-Modelle, kein LLM) fällig? Die O1-Vorlage (8.3) ordnet die Basis-Governance der Stufe 2 zu, begründet mit dem ersten LLM-Kontakt.|Bejahendenfalls verschiebt sich Governance-Aufwand aus Stufe 2 in Stufe 1a/1b|In die Beauftragung der juristischen Begleitung aufnehmen; bis zur Klärung bleibt die Zuordnung zu Stufe 2 bestehen| +| Nr. | Risiko / Merkposten | Wirkung | Behandlung | +| ---- | ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | ----------------------------------------------------------------------------- | ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | +| R-G1 | Ein-Personen-Abhängigkeit (Krankheit, Wechsel, Auftragslage) | Vollstopp des Vorhabens | Dokumentationsdisziplin, Übergabefähigkeit (AP11); offene Kommunikation (Kap. 9); Option 6.3 als Teilabsicherung | +| R-G2 | Web-Service-Zugriff unzureichend (O1-Annahme A3) | A5 sprengt Bandbreite, Rückwirkung auf A2; Rückfall auf Export-Wege | Prüfung im Durchstich (A1); Vorbedingung in G0 | +| R-G3 | Berechtigungsarchitektur (A4): Korrektheit vs. Latenz falsch aufgelöst | Bricht das Kernversprechen oder das Latenzbudget | Architekturentscheidung in A1 mit dokumentierter Begründung; externes Review anstreben (6.3) | +| R-G4 | Priorisierung rutscht faktisch in Szenario S1 | Laufzeit 4,2+ Jahre, Vorhaben verliert Relevanz | Explizite GF-Entscheidung als Vorbedingung G0; halbjährliche Überprüfung | +| R-G5 | Schätzklasse wird intern/extern als Zusage gelesen | Kommerzieller Schaden, Vertrauensverlust | Zitierregel Kap. 1; Revision an G1 als geplanter Schritt kommuniziert | +| M-1 | **Juristische Prüfung (an O3):** Ist die Zustimmung am Nutzungsort bereits bei rein retrievaler KI-Nutzung (Embedding-Modelle, kein LLM) fällig? Die O1-Vorlage (8.3) ordnet die Basis-Governance der Stufe 2 zu, begründet mit dem ersten LLM-Kontakt. | Bejahendenfalls verschiebt sich Governance-Aufwand aus Stufe 2 in Stufe 1a/1b | In die Beauftragung der juristischen Begleitung aufnehmen; bis zur Klärung bleibt die Zuordnung zu Stufe 2 bestehen | --- @@ -261,6 +261,6 @@ Zur Einpflege in Konzeptdokument 8.2 (Nummern bei Einpflege gegen den Registerst | ------- | ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | --------------------------------------------------------------------------------------------------- | --------------------------- | | E-neu-1 | Stufe 1 geschnitten in 1a (erster Mandant) und 1b (Produktreife vor zweitem Endkunden); Datenmodell-Vorsorge für 1b und Paket V verbleibt in 1a | Kapazitätsrestriktion; früher Nutzennachweis vor Vollausbau; Umbauvermeidung analog E9 | dieses Dok., Kap. 2 | | E-neu-2 | AP1 als Kalibrierungspaket mit technischem Durchstich; verbindliche Schätzrevision an G1; Kalendertermine erst danach | Fehlender empirischer Anker; Prüfung der kritischsten Fremdannahme; Festpreisfähigkeit erst nach G1 | dieses Dok., Kap. 2.3, 5, 7 | -| E-neu-3 | Einschätzung „Stufe 1 festpreisnah" (7.2) revidiert: Festpreisnähe erst für AP2–AP6 nach G1; A1 separat beauftragbar | Einzelperson, Schätzklasse ±40–50 %, Unsicherheit AP4/AP5 | dieses Dok., Kap. 9 | +| E-neu-3 | Einschätzung „Stufe 1 festpreisnah" (7.2) revidiert: Festpreisnähe erst für AP2–AP6 nach G1; AP1 separat beauftragbar | Einzelperson, Schätzklasse ±40–50 %, Unsicherheit AP4/AP5 | dieses Dok., Kap. 9 | Zugleich ist in "AP-01 Nächste Schritte" Punkt 2 als bearbeitet zu kennzeichnen, mit Verweis auf dieses Dokument; die Erstellung einer Kundenfassung bleibt als offener Folgeschritt vermerkt. \ No newline at end of file